👤 Persönliche Angaben
150 €
10 €
Min. 30 €
Hohe Quote 150 €
Fördergrenze 570 €
Max.
Min. 30 €
Hohe Quote 150 €
Fördergrenze 570 €
Max.
Gefördert werden max. 1.800 €/Jahr (150 €/Monat) Eigenbeitrag.
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💶 Einkommen & Steuer
Basis für die Schätzung des Steuervorteils (Sonderausgabenabzug).
📈 Erwartete Rendite p.a.
Beispielannahme – tatsächliche Renditen schwanken und sind nicht garantiert.
👶 Kinder
300 € Kinderzulage pro Kind und Jahr – solange das Kind die gewählte Altersgrenze nicht überschritten hat.
🎁 Einmalbonus unter 25
0 €
Einmaliger Bonus von 200 € für Erstabschlüsse unter 25 Jahren.
– € zusätzlich pro Jahr für dein Depot
Ohne Förderung
1.800 €
Eigenbeitrag / Jahr
Mit Förderung
2.666 €
+ 866 € / + 48 %
+ 866 € Förderung
Grundzulage pro Jahr
540 €
Kinderzulage pro Jahr
0 €
Steuervorteil (geschätzt)
326 €
Eigenbeitrag pro Jahr
1.800 €
Geschätztes Kapital zum Rentenstart
284.464 €
bei 7,5 % p.a. über 32 Jahre
Monatliche Zusatzrente
1.317 €
18 Jahre Auszahlung bis Alter 85
Aufschlüsselung anzeigen
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Eigene Einzahlungen
57.600 €
Zulagen gesamt
17.280 €
Zinsertrag (Zinseszins)
209.584 €
Gesamt
284.464 €
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Altersvorsorgedepot überhaupt?+
Das Altersvorsorgedepot ist ein neues staatlich gefördertes Depot für private Altersvorsorge, das ab 2027 als Nachfolger des Riester-Systems eingeführt werden soll. Es ermöglicht Investitionen in Aktien, ETFs und Fonds mit direkter staatlicher Förderung. Im Unterschied zu Riester gibt es ein Kapitalwahlrecht – das angesparte Vermögen kann zu Rentenbeginn auch als Einmalzahlung entnommen werden.
Für wen eignet sich das Altersvorsorgedepot?+
Grundsätzlich für alle, die privat für das Alter vorsorgen möchten. Besonders attraktiv für Familien mit Kindern (wegen der Kinderzulagen), für Personen mit mittlerem und höherem Einkommen (wegen des Steuervorteils) sowie für Berufseinsteiger unter 25 Jahren (Einmalbonus 200 €).
Gibt es ein Kapitalwahlrecht?+
Ja – das ist ein wesentlicher Unterschied zum klassischen Riester-Vertrag. Das angesparte Kapital kann zu Rentenbeginn wahlweise als lebenslange Rente, als Auszahlplan oder als Einmalzahlung entnommen werden. Die genauen Auszahlungsregeln werden mit der gesetzlichen Ausgestaltung festgelegt.
Wie wird das Altersvorsorgedepot besteuert?+
Die Beiträge können als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Die Erträge und Auszahlungen werden nachgelagert besteuert – also erst im Rentenalter, wenn das zu versteuernde Einkommen meist niedriger ist.
Kann ich jederzeit Geld entnehmen?+
Nein – das Depot ist eine langfristige Altersvorsorge. Vorzeitige Entnahmen führen zur Rückforderung der erhaltenen Zulagen und Steuervorteile (schädliche Verwendung). Ausnahmen für selbst genutztes Wohneigentum sind geplant.
Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?+
Bestehende Riester-Verträge können weitergeführt werden. Eine Übertragung auf das neue Altersvorsorgedepot soll ermöglicht werden. Die genauen Übergangsregelungen werden mit dem Gesetzgebungsverfahren konkretisiert.
Alle Werte sind unverbindliche Beispielrechnungen auf Basis aktuell veröffentlichter Informationen zur geplanten gesetzlichen Ausgestaltung. Die endgültige Regelung kann abweichen. Keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Kapitalanlagen unterliegen Schwankungen und Verlustrisiken.